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Problemfaktor Rechtsunsicherheiten

Im Internet und somit auch im WWW existiert eine Vielzahl verschiedener Regelungs-Systeme: einerseits die Rechtssysteme der einzelnen Nationalstaaten und andererseits die weltweit gültige, jedoch immer weniger bekannte Netiquette . Die in den Pionierzeiten des Internet entstandenen Verhaltenscodices, die letztlich nur das technische Funktionieren der Kommunikation optimieren sollten, werden durch die Kommerzialisierung und den damit einhergehenden Verlust des «kooperativen Geistes» mehr und mehr durch das institutionelle Recht ersetzt bzw. verdrängt. Zu den Zeiten der Netiquette galt es als eine Frage des Anstandes, die Verantwortlichen einer Web-Site zu informieren, wenn man einen Link zu einer ihrer Pages anbrachte. Heute wird unter den Jura-ExpertInnen der Cyber-Nation USA diskutiert, ob ein unautorisiertes Anbringen eines Links als rechtlicher Verstoss gelten sollte. In den letzten Monaten gab es in den USA zudem einige Präzedenzfälle zum Thema Recht und Internet (siehe: «Whose Web Site Is It Anyway» in Interent World vom September 1997). So werden dort Verletzungen des Schutzes von Markenzeichen im Web inzwischen geahndet. In der Schweiz gibt es dagegen bis anhin kaum klar definierte «WWW-Rechtsverhältnisse». Nur so lässt sich erklären, dass etliche Schweizer Web-Sites Informations-Angebote anderer Anbieter in einer «geframeten» Site integrieren und somit den Anschein erwecken, es handle sich um ein «hauseigenes» Informationsprodukt. WWW-Anbieter, die sich nicht ausführlich mit den heutigen und insbesondere zukünftig möglichen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, drohen bis zum Erlangen eindeutiger Rechtssicherheit über die Kosten gerichtlicher Verfahren und möglicher Bussgelder zu straucheln.

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