Problemfaktor Rechtsunsicherheiten
Im Internet und somit auch im WWW existiert eine Vielzahl verschiedener
Regelungs-Systeme: einerseits die Rechtssysteme der einzelnen
Nationalstaaten und andererseits die weltweit gültige, jedoch
immer weniger bekannte Netiquette . Die in den Pionierzeiten des Internet entstandenen Verhaltenscodices,
die letztlich nur das technische Funktionieren der Kommunikation
optimieren sollten, werden durch die Kommerzialisierung und den
damit einhergehenden Verlust des «kooperativen Geistes» mehr und
mehr durch das institutionelle Recht ersetzt bzw. verdrängt. Zu
den Zeiten der Netiquette galt es als eine Frage des Anstandes,
die Verantwortlichen einer Web-Site zu informieren, wenn man einen
Link zu einer ihrer Pages anbrachte. Heute wird unter den Jura-ExpertInnen
der Cyber-Nation USA diskutiert, ob ein unautorisiertes Anbringen
eines Links als rechtlicher Verstoss gelten sollte. In den letzten
Monaten gab es in den USA zudem einige Präzedenzfälle zum Thema
Recht und Internet (siehe: «Whose Web Site Is It Anyway» in Interent World vom September 1997). So werden dort Verletzungen des Schutzes
von Markenzeichen im Web inzwischen geahndet. In der Schweiz gibt
es dagegen bis anhin kaum klar definierte «WWW-Rechtsverhältnisse».
Nur so lässt sich erklären, dass etliche Schweizer Web-Sites Informations-Angebote
anderer Anbieter in einer «geframeten» Site integrieren und somit
den Anschein erwecken, es handle sich um ein «hauseigenes» Informationsprodukt.
WWW-Anbieter, die sich nicht ausführlich mit den heutigen und
insbesondere zukünftig möglichen rechtlichen Aspekten auseinandersetzen,
drohen bis zum Erlangen eindeutiger Rechtssicherheit über die
Kosten gerichtlicher Verfahren und möglicher Bussgelder zu straucheln.
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